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Silberbesteck

Aufnahme & Bewertung

Klein-/Kaufinventar
Gross-/Mietinventar

Ist am Tag der Inventarübergabe der Käufer bekannt und anwesend, empfehlen wir dem Verkäufer und

dem Käufer des Kleininventares einen Kaufvertrag abzuschliessen. Unser Experte ist den Parteien gerne behilflich.

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Der Kaufvertrag bezeichnet die Kaufgegenstände, bestimmt den Kaufpreis und stellt die Zahlungs-modalitäten klar. Er weist auf den Übergabeservice von Maschinen und Apparaten sowie auf den

Service der kälte- und lüftungstechnischen Installationen hin. (Basis Mietvertragsformular GastroSuisse).

Er zeigt die Einsprachefristen für Mängelrügen auf und ermöglicht Eigentumsvorbehalte anzubringen.

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Das Gross-/Mietinventar bezeichnet die Gegenstände die einem Mieter zur Verfügung gestellt werden.

Diese werden nicht käuflich übernommen.

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Für alle Inventaraufnahmen gilt:


1. Beherzigen Sie das Merkblatt


2. Halten sie die Rechnungen Ihrer Neuanschaffungen bereit

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3. Ein übersichtlich bereitgestelltes Inventar spart uns Zeit, Ihnen Geld

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