Aufnahme & Bewertung
Klein-/Kaufinventar
Gross-/Mietinventar
Ist am Tag der Inventarübergabe der Käufer bekannt und anwesend, empfehlen wir dem Verkäufer und
dem Käufer des Kleininventares einen Kaufvertrag abzuschliessen. Unser Experte ist den Parteien gerne behilflich.
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Der Kaufvertrag bezeichnet die Kaufgegenstände, bestimmt den Kaufpreis und stellt die Zahlungs-modalitäten klar. Er weist auf den Übergabeservice von Maschinen und Apparaten sowie auf den
Service der kälte- und lüftungstechnischen Installationen hin. (Basis Mietvertragsformular GastroSuisse).
Er zeigt die Einsprachefristen für Mängelrügen auf und ermöglicht Eigentumsvorbehalte anzubringen.
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Das Gross-/Mietinventar bezeichnet die Gegenstände die einem Mieter zur Verfügung gestellt werden.
Diese werden nicht käuflich übernommen.
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Für alle Inventaraufnahmen gilt:
1. Beherzigen Sie das Merkblatt
2. Halten sie die Rechnungen Ihrer Neuanschaffungen bereit
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3. Ein übersichtlich bereitgestelltes Inventar spart uns Zeit, Ihnen Geld
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